
Der Tätigkeitschwerpunkt der Anwaltskanzlei Franka Stenzel liegt im Urheber- und Medienrecht.
Urheberrecht
Das Urheberrecht ist das Recht der Kreativen. Es schützt das so genannte geistige Eigentum, also die ideellen, aber auch wirtschaftlichen Interessen eines Künstlers an seiner intellektuellen Leistung.
Das Gesetz erfasst nicht nur die Urheber, also die Werkschaffenden selbst, sondern auch die ausübenden Künstler. Das sind diejenigen, die bereits bestehende Werke vortragen oder aufführen, wie z.B. Musiker, Sänger, Tänzer, Schauspieler und sonstige Werkinterpreten.
Aber auch die Rechteinhaber werden nicht außen vor gelassen. Das bedeutet, dass all die, die so genannte Nutzungsrechte an bestimmten Werken erworben haben, ebenfalls vom Urheberrecht erfasst werden.
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